Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, den 18. Dezember um 19.30 Uhr
Tagesordnung öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 20.11.2025
einstimmig genehmigt
Enthaltung: Elisabeth Waldeck, da sie in der letzten Sitzung nicht anwesend war
2. Zuschussantrag Katholische Kirchenstiftung ; hier: Erneuerung der Beleuchtung im katholischen Friedhof
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 08.11.2025 beantragt die Katholische Kirchenstiftung St. Nikolaus einen Zuschuss zur Erneuerung der Beleuchtung im katholischen Friedhof. Die bestehende Beleuchtungsanlage war über 20 Jahre alt und wurde im Zuge der Maßnahme auf moderne LED-Technik umgerüstet. Eine entsprechende Rechnung über die Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 2.921,96 € wurde vorgelegt.
In den vergangenen Jahren wurden bei vergleichbaren Anträgen Zuschüsse in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten gewährt. Unter Zugrundelegung dieses Fördersatzes ergibt sich ein möglicher kommunaler Zuschuss in Höhe von 880 € (aufgerundet). Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2025 zur Verfügung.
Diesem Antrag stimmten alle Gemeinderatsmitglieder zu. Die Verwaltung wird mit der Auszahlung des Zuschusses in Höhe von 880 € beauftragt.
3. Kommunalwahl 2026; Festlegung der Wahlhelferentschädigung
Die Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer wurde einstimmig auf einen Betrag in Höhe von 50 € pro Person und Tag festgelegt.
4. Bauvoranfrage: Abbruch eines Wohnhauses und Ersatzbau einer Scheune, Am Plan 3
Kathrin Köpf stellte eine Voranfrage zum Abriss des Wohnhauses. Das Einvernehmen wurde erteilt. Bürgermeister Schregelmann wies auf den Naturschutz hin: Aufgrund des Bewuchses mit Efeu muss der Abriss vor dem 1. März erfolgen.
5.Bürgerversammlung 2025 - Behandlung der Anfragen und Anträge aus der Bürgerversammlung vom 26. November 2025
1. Gasthaus Hermann
Auf Anfrage eines Bürgers, was mit dem Gebäude des Gasthaus Hermann geplant sei, gab Bürgermeister Martin Schregelmann die Auskunft, dass sich die Gemeinde durch notariellen Vertrag den Erwerb gesichert habe.
Nun sei es möglich, die künftige Verwendung zu planen. Es wäre möglich und es ist angedacht, dass aus dem Gebäude ein Bürgersaal, eine Brauerei, eine Gaststätte, mit Fördermitteln durch das Amt für ländliche Entwicklung entstehen könnte.
Entwurfsplanungen können zeitnah durchgeführt werden. Alsdann wird die Bevölkerung wieder informiert werden. Gleichzeitig sind die Bürgerinnen und Bürger auch aufgefordert, konstruktive Ideen und Vorschläge mit einzubringen.
Aus Sicht der Gemeinde ist keine weitere Behandlung in der Sitzung nötig.
2. Heckenpflege
Ein Bürger fragte an, wie es sich bezüglich der notwendigen Heckenpflege auf den angrenzenden Grundstücken eines Flurbereinigungsweges verhält. Wer muss diese pflegen? Bürgermeister Martin Schregelmann erläutert hierzu, dass die Hecke im Rahmen der damaligen Flurbereinigungsmaßnahmen von der Teilnehmergemeinschaft gepflanzt wurde. Das Grundstück ist nicht im Besitz der Gemeinde. Deshalb darf die Gemeinde diese Hecke nicht zurückschneiden. Die Zuständigkeit wird aber geprüft und sobald Ergebnisse vorliegen, werden Gespräche mit den Verantwortlichen geführt werden, damit die Problematik zeitnah gelöst wird. Er könne sich vorstellen, dass die Gemeinde mit Maschineneinsatz unterstützt, was aber nicht als Versprechen zu verstehen sei, sondern erst noch genehmigt werden müsse.
Zwischenzeitlich wurde der Sachverhalt geprüft: Der Weg gehört der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung. Damit obliegt ausschließlich der Teilnehmergemeinschaft (TG) in Ihrer Gesamtheit und nicht (nur) den jeweiligen Anliegern die Heckenpflege. Die TG kann ihre Teilnehmer zu den Unterhaltungskosten heranziehen und Arbeitsaufträge an „Externe“ z.B. zur Unterhaltung des Windschutzstreifens erteilen. Die Teilnehmer selbst können aber nicht zu „Hand- und Spanndiensten“ verpflichtet werden.
Zusatzinformation durch den Vorsitzenden der TG, Hans Beutner: 1954/56 wurde das Flurbereinigungsgebiet ab Flurstraße mit Steigacker etc. festgelegt. Damals wurden 3% der Flächen für Hecken, Wege etc. eingesetzt.
Die heutigen Besitzer der Grundstücke in diesem Bereich sind als Nachfolger der damaligen Eigentümer Mitglieder der TG, da nichts anderes vertraglich geregelt wurde.
H. Beutner hat Kontakte zu einer Firma wegen Pflegearbeiten an verschiedenen Windschutzstreifen aufgenommen.
Bürgermeister Schregelmann bittet Beutner darum, ihm die Unterlagen, die im Zuge der Nachforschungen zu den Sachverhalten auftauchten, in Kopie zu übergeben. Außerdem bittet er darum, die Namen der TG-Mitglieder zu erfahren. Beutner verweist hier auf den Datenschutz.
Aus Sicht der Gemeinde ist keine weitere Behandlung in der Sitzung nötig.
3. Haidenaabbrücke
Auf eine Nachfrage über den Sachstand zur Sanierung der Haidenaabbrücke informiert Bürgermeister Martin Schregelmann, dass das beauftragte Planungsbüro keine Leistungen zu einem Gutachten durchgeführt habe. Die Gemeinde wird das Planungsbüro wechseln.
Bürger weisen darauf hin, dass die vorhandene Tonnagenbegrenzung von zahlreichen Verkehrsteilnehmern ignoriert wird. In der kommenden Verkehrsschau wird ggf. eine Überprüfung der Tonnagenbegrenzungen angesprochen.
Eine Sanierung der Haidenaabbrücke verzögert sich aus oben genannten Gründen.
Aus Sicht der Gemeinde ist keine weitere Behandlung in der Sitzung nötig.
4. Batteriespeicher
Ein besorgter Bürger stellte zwei Anträge
Antrag 1: Bildung eines Bürgergremiums zur aktiven Mitarbeit bei der Bauleitplanung für den geplanten Batteriespeicher in Etzenricht
Antrag 2: Abhalten einer Bürgerversammlung zum Thema Bauleitplanung Batteriespeicher
Stellungnahme zum Antrag 1: Die aktive Mitarbeit oder Beteiligung eines „Bürgergremiums“ bei Bebauungsplänen oder städtebaulichen Maßnahmen ist grundsätzlich möglich. Sinnvoll ist dies z.B. für gestaltende Bauleitplanung (Siedlungsentwicklung) oder Städtebauplanungen (Sanierungs- oder Entwicklungskonzepte etc.). Im Fall "Batteriespeicher" handelt es sich aber um vorhabenbezogene Bebauungspläne, deren Grundlage die Verwirklichung von bestimmten Vorhaben durch Vorhabensträger ist. Die gestalterischen Möglichkeiten sind hier für eine aktive Mitarbeit äußerst begrenzt. Gleichzeitig können sich Bürger umfangreich im Rahmen der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung durch Abgabe von Anregungen und Stellungnahmen am Planungsprozess beteiligen.
Der Gemeinderat ist das gewählte Bürgergremium.
Antrag 1 wird mehrheitlich abgelehnt. Die Gemeinderäte Beutner und Danzer stimmen für den Antrag.
Stellungnahme zum Antrag 2: Es wurde im Vorfeld eine Informationsversammlung abgehalten. Zudem wurde in mehreren Gemeinderatssitzungen die einzelnen Projekte umfassend vorgestellt. Unter anderem wurde in der Sitzung vom 20. November 2025 die Bauleitplanung sowie die Lärmschutznachweise eines Projekts ausführlich dargestellt. Die Bürgerinnen und Bürger konnten sich bei den Gemeinderatssitzungen Informationen einholen.
Ebenso stehen der Bürgermeister, die Verwaltung und die Gemeinderäte für Informationen zur Verfügung. Eine Diskussion schloss sich den Ausführungen an.
In der anschließenden Abstimmungen stimmten 7 : 6 Gemeinderäten gegen weitere, durch die Gemeinde initiierte Informationsveranstaltungen (CSU und GRin Bäumler stimmen gegen weitere Veranstaltungen, SPD und UPW sind dafür).
Bürgermeister Schregelmann stellte fest, dass es jedem frei stehe, Informationsveranstaltungen zu planen und durchzuführen.
5. Bekanntgaben
1. Anwesen WWeidener Straße" sowie "Am Gänsbühl 3". Es ging ein Bericht über die Begutachtung durch das Landratsamt im Juni ein. Folgende Feststellungen wurde mitgeteilt: Der Container in der Weidener Straße wurde nach Aussagen des Eigentümers nur wegen der Baumaßnahmen aufgestellt. Nach deren Abschluss wird er durch einen kleineren ersetzt.
Am Gänsbühl wird kein Müll gelagert. Es handelt sich um Bauschutt, der im Rahmen der Umbaumaßnahmen anfällt.
2. Spielplatz am Sportplatz: GR Beutner hatte sich beklagt, es sei nicht ausreichend über die Maßnahme informiert worden.
Bürgermeister Schregelmann teilt mit, dass im Mai 2024 erstmals die von Tennet angebotene Zahlung angesprochen und später eine Ausgleichsvereinbarung getroffen wurde. Im Februar 2025 wurde bekannt gegeben, dass eine Teilsumme eingegangen sei. Der Vorschlag, von dem Geld einen Spielplatz auf dem Gelände des Sportplatzes zu errichten, fand einhellige Zustimmung.
3. Beleuchtung ev. Friedhof: GRin Bäumler hatte in der November-Sitzung darauf hingewiesen, dass abends die Beleuchtung auf dem ev. Friedhof nicht funktioniere. Man war davon ausgegangen, dass dies kein öffentlicher Weg sei. Eine Überprüfung der Laternen ergab zwischenzeitlich, dass ein technischer Defekt vorlag, der inzwischen behoben wurde. Die Beleuchtung ist von 6.00 bis 22.00 Uhr in Betrieb.
4. Geländer Treppenanlage Schule: Nachdem es im Frühjahr von einem Baufahrzeug demoliert wurde, wurde es inzwischen instand gesetzt. Momentan ist noch eine Absperrung angebracht um den Humus in diesem Bereich zu erhalten.
5. Decke Aula Schule: Die geplante Lärmschutzdecke in der Schule (Kosten 129.000 €) kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht überstrichen werden, da dadurch die Absorption erheblich beeinträchtigt werden würde. Eine Variante, die ein Überstreichen ermöglicht, hat einen Mehrpreis von 4000 €.
Der Gemeinderat stimmt der überstreichbaren Variante einstimmig zu.
Danksagungen zum Jahresabschluss durch den Bürgermeister im Namen des gesamten Gemeinderates an den Bauhof, die Verwaltung und die Bevölkerung, verbunden mit Weihnachtsgrüßen und guten Wünschen für 2026
6. Anfrage
zum Jahresprogramm der Jugendbeauftragten.
Daraus ergibt sich der Wunsch des Gremiums, dass zukünftig sowohl die Jugendbeauftragte als auch die Seniorenbeauftragten einmal im Jahr einen Tätigkeitsbericht abgeben sowie ihr geplantes Programm vorstellen.
Bürgermeister Schregelmann weist darauf hin, dass die Finanzierung der Aufgaben zukünftig auf neue Füße gestellt werden müsse. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2026 müsse das berücksichtigt werden.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.